Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 des EU AI Act: Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Das klingt nach IT – ist aber im Kern eine Personalentwicklungsaufgabe. Und in vielen Unternehmen ist sie noch nicht sauber gelöst.
Die Lücke in Zahlen
Die aktuelle Bitkom-Erhebung zeigt einen merkwürdigen Befund: 70 % der Unternehmen schulen ihre Mitarbeitenden bereits zu KI – und trotzdem schätzen zwei Drittel die KI-Kompetenzen ihrer Belegschaft als gering ein. Geschult wird also, aber offenbar oft nicht wirksam.
Was Art. 4 verlangt – und was nicht
Verlangt wird:
- Maßnahmen „nach besten Kräften", abgestimmt auf technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung der Beschäftigten
- Berücksichtigung des Einsatzkontexts und der Personen, die von der KI betroffen sind
- das gilt für alle, die KI im Auftrag des Unternehmens bedienen – nicht nur für Entwickler
Nicht verlangt wird:
- ein bestimmtes Zertifikat oder eine Prüfung
- eine einheitliche Schulung für alle
- ein externer Kurs
Das ist eine gute Nachricht: Ihr habt Gestaltungsfreiheit. Und eine schlechte: Ihr müsst sie auch nutzen, und zwar nachvollziehbar.
Warum „einmal Prompting-Webinar für alle" nicht reicht
Die Buchhaltung, die KI für Kontierungsvorschläge nutzt, braucht andere Kompetenz als das Recruiting-Team oder der Vertrieb. Entscheidend ist nicht, dass jemand gute Prompts schreiben kann, sondern dass er Grenzen kennt:
- Wann ist ein Ergebnis plausibel, wann muss ich es prüfen?
- Welche Daten darf ich eingeben – und welche nie?
- Wo ist KI Vorschlag, wo trage ich die Verantwortung?
- Was mache ich, wenn ich einen Fehler bemerke?
Verbieten ist keine Alternative
Eine zweijährige Studie der Vrije Universiteit Amsterdam hat das kürzlich eindrücklich gezeigt: Die Gruppe, der KI verboten war, schnitt über den gesamten Zeitraum am schlechtesten ab. Selbst unbegleitete Nutzung war besser, weil die Teilnehmenden die Schwächen der KI im Umgang selbst erkannten. Der Forscher räumte ein, er habe mit dem Gegenteil gerechnet.
Für Unternehmen heißt das: Wer KI verbietet, bekommt keine kompetenten Mitarbeitenden – sondern Schatten-KI.
Ein pragmatisches Kompetenzmodell in drei Stufen
| Stufe | Wer | Inhalt | Umfang |
|---|---|---|---|
| Basis | alle, die KI nutzen | Funktionsweise, Grenzen, Datenregeln, eure KI-Richtlinie | 1–2 Stunden |
| Anwendung | Fachbereiche mit konkreten Use Cases | Prüfroutinen, typische Fehler, Verantwortung im eigenen Prozess | halber Tag, praxisnah |
| Verantwortung | Führungskräfte, Prozessverantwortliche, HR | Aufsicht, Freigaben, Hochrisiko-Grenzen, Umgang mit Vorfällen | ein Tag + Austausch |
Was HR dokumentieren sollte
- Wer nutzt welche KI-Systeme? (Das ist oft der schwierigste Teil.)
- Welche Maßnahme hat die Person erhalten – und wann?
- Wie wird das bei Neueinstellungen im Onboarding sichergestellt?
- Wann wird aufgefrischt – etwa bei neuen Werkzeugen?
Das muss kein eigenes System sein. Eine gepflegte Übersicht im bestehenden HR-System und ein Baustein im Onboarding reichen für die meisten Mittelständler völlig aus.
Ihr wollt ein Schulungskonzept, das zu euren tatsächlichen KI-Anwendungen passt? Sprecht uns an: office@avantgar.de. Verwandt: Braucht mein Unternehmen eine KI-Richtlinie? · Kostenlos lernen: KI-Campus
Hinweis: fachliche Einordnung, keine individuelle Rechtsberatung.
Wie habt ihr die KI-Kompetenzpflicht umgesetzt – zentrale Schulung, Fachbereich, oder noch gar nicht?